Ein Gesetz, das verschiedene Aspekte des Wald- und Landschaftsschutzes regelt
Das „Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)“ regelt verschiedene Aspekte des Wald- und Landschaftsschutzes in Niedersachsen. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
𝙎𝙘𝙝𝙪𝙩𝙯𝙥𝙛𝙡𝙞𝙘𝙝𝙩𝙚𝙣 𝙞𝙣 𝙙𝙚𝙧 𝙛𝙧𝙚𝙞𝙚𝙣 𝙇𝙖𝙣𝙙𝙨𝙘𝙝𝙖𝙛𝙩:
▪️Hunde: Hunde müssen so beaufsichtigt werden, dass sie nicht streunen oder wildern. Während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde an der Leine geführt werden, es sei denn, sie werden für spezielle Aufgaben wie Jagd, Rettung oder als Blindenführhunde eingesetzt.
▪️Tore und Zäune: Koppeltore, Wildgattertore und ähnliche Vorrichtungen müssen nach dem Öffnen wieder geschlossen werden.
▪️Viehbeaufsichtigung: Vieh muss außerhalb eingefriedeter Grundstücke beaufsichtigt oder gesichert werden.
𝙀𝙧𝙬𝙚𝙞𝙩𝙚𝙧𝙩𝙚 𝙇𝙚𝙞𝙣𝙚𝙣𝙥𝙛𝙡𝙞𝙘𝙝𝙩 𝙛𝙪̈𝙧 𝙃𝙪𝙣𝙙𝙚:
▪️Die Behörden können durch Verordnung festlegen, dass Hunde auch außerhalb der Brut- und Setzzeit an der Leine geführt werden müssen, um Rückzugsmöglichkeiten für Wildtiere zu schützen oder um Erholungssuchende vor Belästigungen zu bewahren.
Diese Regelungen dienen dem Schutz der Natur und der Sicherheit von Mensch und Tier in der freien Landschaft.